Urheberrecht
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Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.[1] Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts.[1] Das Copyright des anglo-amerikanischen Rechts ist dagegen, wie der Name schon sagt, eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht, wird jedoch häufig damit verwechselt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Copyright nur die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt – im Gegensatz zur obigen Beschreibung des Urheberrechts.
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Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Haimo Schack: Urheberrecht und Urhebervertragsrecht. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2009, Rn. 2.