NAoL

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NAoL (Nicht-Amateur ohne Lizenz) bezeichnet einen bestimmten rechtlichen Status im deutschen Fußball.

Auch Nicht-Amateure können bei Amateurvereinen spielen, vorausgesetzt, sie erfüllen § 8 der DFB-Spielordnung: Denn Nicht-Amateur ohne Lizenz ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 150 € monatlich erhält.

Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser Verpflichtungen zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Andernfalls hat er nachzuweisen, dass diese Abführungspflicht nicht besteht. Der Vertrag ist mit dem Verein oder dessen Tochtergesellschaft, die am Spielbetrieb der Lizenzligen teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss dabei Mitglied des Vereins sein. Eine Einschränkung des Geltungsumfangs gibt es nicht. Amateure und Nichtamateure ohne Lizenz können unter Beachtung der für den Erwerb und den Umfang der Spielberechtigung maßgebenden Vorschriften der Landes- und Regionalverbände in allen Mannschaften der Vereine aller Spielklassen mitwirken.